Liebe Leserin, lieber Leser!

„Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott …“ – so steht es in der Präambel  unseres Grundgesetzes. Somit werden immer wieder als Bürger  Deutschlands daran erinnert, dass es jemanden gibt, dem wir eines Tages  Rechenschaft gegenüber ablegen müssen.  Ich bin unseren Vätern und Müttern sehr dankbar, dass sie vor 75 Jahren  Gott miteinbezogen haben, als sie das GG verabschiedeten.  Denn Ehrfurcht vor Gott ist die Quelle der Weisheit. Und leider müssen  wir auch feststellen: Wo Gott nicht mehr ernst genommen wird, wird das  Miteinander immer komplizierter, und das Leben ist gefährdet.  Deshalb wünsche ich mir eine Neubesinnung auf die Präambel.  In diesem Sinne wünsche ich Ihnen Gottes Segen und viel Gewinn beim  Überdenken der Beiträge. Ihr

Hartmut Jaeger


Streng nach dem Buchstaben des Gesetzes?

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung  vor Gott und den  Menschen ... hat sich das Deutsche  Volk ... dieses Grundgesetz  der Bundesrepublik Deutschland  gegeben.“ So lautet (verkürzt)  der erste Satz der Präambel zum  „Grundgesetz für die Bundesrepublik  Deutschland“, verkündet vor  75 Jahren, nachdem ein „Parlamentarischer  Rat“ monatelang darüber  beraten hatte. Nach den bitteren  Erfahrungen der Hitler-Zeit  standen nun an der Spitze des 146  Artikel umfassenden Gesetzes die  „Grundrechte“ des Menschen, in  denen es um den Schutz der Menschenwürde,  Schutz des Lebens,  um Gleichheit vor dem Gesetz, um  Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit  geht.  Bei aller Dankbarkeit dafür,  dass wir in einem freien Land und  Rechtsstaat leben dürfen, müssen  wir uns aber doch fragen, ob  das Grundgesetz wirklich so umgesetzt  worden ist, wie es lautet  und gemeint ist. Sind die Mächtigen  und Reichen wirklich so gleich  wie unbekannte Bürger? Hat der  ungeborene Mensch „Recht auf  Leben“? Gilt die Glaubens- und  Bekenntnisfreiheit noch im Blick  auf uneingeschränkten Glauben  an das Wort Gottes? Da wird man  Zweifel anmelden müssen.  Aber wie kann es anders sein,  wenn Gott als Schöpfer und Künder  einer menschenwürdigen Lebensordnung  und erst recht als  Heilsbringer durch Jesus Christus  missachtet wird, wenn das Wort  „Gott“ in einer europäischen Verfassung  gar nicht mehr erscheinen  darf! Wahrhafte Verwirklichung  aller hehren Grundsätze, die dem  Menschen zum Heil sind, können  wir nur bei Gott finden. Seine Worte haben wahrhaft Bedeutung für  uns, und das nicht nur für diese  Welt und Zeit, sondern auch für  die Ewigkeit durch den Glauben  an Jesus Christus. 

Gerhard Jordy


Was ist eigentlich? Menschenwürde

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt  es am Anfang des Grundgesetzes der BRD. Alles Weitere baut darauf auf, dass der einzelne  Mensch eine besondere Würde  hat, einfach nur deshalb, weil er  ein Mensch ist. Dinge haben einen  Wert, der Mensch hat Würde,  die der Staat „zu achten und  zu schützen“ verpflichtet ist. Dies  führt zu „unverletzlichen und unveräußerlichen  Menschenrechten“.  Aber woher stammt diese  Würde – wer hat sie erfunden?  In der griechisch-römischen Antike  war sie unbekannt. Dort  war alles strikt hierarchisch geordnet:  Einige Wenige, wie der  Erstgeborene einer Familie, hatten  alle Macht, die anderen waren  nur Teil der Sippe. Erst mit  dem Christentum kam der Einzelne  in den Blick: durch die Erlösungstat  von Jesus Christus am  Kreuz, die jedem Menschen gilt.  Denn jeder Mensch ist „als Bild  Gottes“ geschaffen – das gibt  ihm jene unvergleichliche Würde.  Und jeder der glaubt, wird  als Einzelner – als Individuum –  von Gott durch Christi Kreuz erlöst.  Zum Abendmahl war jeder  eingeladen, der persönlich an  Jesus Christus als Retter glaubte,  egal, welchen Rang er hatte. Das  formte unser heutiges Verständnis  von Menschenwürde.

Ralf Kaemper


Verantwortung vor Gott

Das Grundgesetz wird im Mai  2024 75 Jahre alt. Ein Rekord! Keine andere deutsche Verfassung blieb so lange in Kraft! Sie hat  die Grundlage dafür geschaffen, dass sich aus dem Trümmerfeld des  Zweiten Weltkrieges die Bundesrepublik  in ihrer heutigen Form entwickeln  konnte. Was bewegte die Männer und  Frauen, als sie über das Grundgesetzt  berieten? Sie wollten sich klar  absetzen von der Nazi-Ideologie,  aber gleichzeitig auch Lehren aus  dem Scheitern der Weimarer Republik  ziehen. Hautnah hatten sie  erlebt, wie in kürzester Zeit willkürliche  Machthaber ohne Rückbindung  an eine höhere Instanz ein ganzes  Staatswesen auf menschenverachtende  Weise in den Ruin getrieben  hatten. Daher formulierten sie in  der Präambel: „Im Bewusstsein vor  Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk … dieses Grundgesetz  gegeben.“  Im Anschluss an die Präambel  werden die Grundrechte – allen voran  die Menschenwürde in Art. 1 –  an den Anfang gestellt und betonen  damit den absoluten Wert des  Menschen. Dieser Gedanke lässt  sich zurückführen auf die Aussage  in 1. Mose 1,26, die den Menschen  beschreibt als geschaffen von Gott  in seinem Bild. Daher also sein unschätzbarer  Wert! Somit werden  dem Menschen Rechte zugebilligt,  über die der Staat nicht verfügen  kann. Auch das Asylrecht in Art 16a  hat einen klaren biblischen Bezug in  3. Mose 19,34, wo die Fremden den  Einheimischen gleichgestellt und  ihre Versorgung gesetzlich abgesichert  wird.  Erinnern wir uns, wenn wir das  Jubiläum „75 Jahre Grundgesetz“ feiern,  an den Gott der Bibel, der uns  75 Jahre Frieden geschenkt hat, und  leben als Christen im Bewusstsein  unserer Verantwortung vor Gott  und den Menschen!

Leslie Dürholt


Was ist die Grundlage menschlichen Zusammenlebens?

Aus juristischer Sicht ist die Grundlage menschlichen Zusammenlebens in vielerlei Hinsicht durch das Grundgesetz (GG) geprägt. 1949 in Kraft getreten wurde es zunächst als vorübergehende Lösung angesehen. Daher hat es seinerzeit auch nicht den Namen „Verfassung“ erhalten. Im GG werden seit 75 Jahren die rechtlichen Grundprinzipien festgelegt, die das
gesellschaftliche Miteinander in Deutschland regeln. Zentrale Prinzipien des GG sind die Menschenwürde, die Freiheit, die Gleichheit und die Rechtsstaatlichkeit. Die Menschenwürde steht an oberster Stelle und bildet den Kern, von dem aus alle weiteren Grundrechte abgeleitet sind. In Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 GG heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Vor diesem Artikel ist die Präambel des GG von Bedeutung. Sie beginnt mit den Worten: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung
vor Gott und den Menschen …“ Den Vätern des GG ist hier ein genialer Brückenschlag gelungen: Über allen Werten, die menschliches Zusammenleben ermöglichen, steht der Gott, der diese Werte nicht nur verkörpert, sondern auch Gnade schenkt, um meine Schuld zu vergeben. Er ist der Komponist der Werte, dessen Lieder wir singen. 

Thomas Kleine

 

Schritte zum Glauben

1

Beten Sie zu Jesus Christus. Sie können ganz einfach mit ihm reden. Er versteht und liebt Sie (Matthäus 11,28).

2

Bekennen Sie ihm, dass Sie bisher ohne Gott gelebt haben. Erkennen Sie an, dass Sie ein Sünder sind, und bekennen ihm dies als Ihre Schuld. Sie können ihm alle konkreten Sünden nennen, die Ihnen bewusst sind (1. Johannes 1,9).

3

Bitten Sie Jesus Christus, als Herr und Gott in Ihr Leben einzukehren. Vertrauen und glauben Sie ihm von ganzem Herzen. Wenn Sie sich so Jesus Christus als Herrscher anvertrauen, macht er Sie zu einem Kind Gottes (Johannes 1,12).

4

Danken Sie Jesus Christus, dem Sohn Gottes, dass er für Ihre Sünde am Kreuz gestorben ist. Danken Sie ihm, dass er Sie aus Ihrem sündigen Zustand erlöst hat und jede einzelne Sünde vergeben wird (Kolosser 1,14). Reden Sie jeden Tag mit ihm im Gebet und danken Sie ihm für Ihre Gotteskindschaft.

5

Bitten Sie Jesus Christus als Herrn, die Führung in Ihrem Leben zu übernehmen. Suchen Sie den täglichen Kontakt mit ihm durch Bibellesen und Gebet. Der Kontakt mit anderen Christen hilft, als Christ zu wachsen. Jesus Christus wird Ihnen Kraft und Mut zur Nachfolge geben.

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